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Wahlen

Rathaus

Hauptplatz 2
82223 Eichenau
Tel 08141 730-0
Fax 08141 730-195
E-Mail an die Gemeinde

Öffnungszeiten
Mo/Do/Fr 8:00-12:00 Uhr
Di 15:00-18:00

Allgemeine Informationen

Bei Wahlen übernimmt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eichenau die Aufgaben des Wahlamtes.

Das Eichenauer Wahlamt erreichen Sie telefonisch für

Wahlunterlagen:
Telefon 08141 730-213/-214/-215

Wahlhelfereinteilung:
Telefon 08141 730-225

Allgemeine Fragen:
Telefon 08141 730-210/-212/-205

oder per E-Mail unter wahlen@eichenau.de


Hinweis:
Bei Wahlen und Abstimmungen erfolgen die amtlichen Bekanntmachungen in der Regel grundsätzlich in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau, sowie im Mitteilungsblatt. Die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau.

 

Wahlergebnisse

Bürgermeisterwahl am 26. Juni 2022

1. Wann können die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden?
Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, sobald der Gemeinde Eichenau die dazu nötigen Stimmzettel vorliegen. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ca. ab dem 01.06.2022

2. Wann kommen die Wahlbenachrichtigungsschreiben?
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden ab 24.05.2022 bis spätestens 04.06.2022 durch die Post zugestellt.

Hinweis: Das Wahlbenachrichtigungsschreiben informiert, dass eine Wahl stattfindet, wo sich das jeweilige Wahllokal befindet und dient als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Sollten Sie am Wahltag wählen gehen, bringen Sie bitte das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Ausnahmefall (z. B. bei Verlust des Schreibens etc.) reicht ein Ausweisdokument zur Vorlage in Ihrem Wahllokal aus.

3. Wie wird der Antrag auf Briefwahl „richtig“ ausgefüllt?
Der Antrag für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens.Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie diesen. Ein Muster zum Ausfüllen des Antrags befindet sich am Ende der Seite.

4. Online Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können ab 23.05.2022 und bis 21.06.2022 über das Bürgerserviceportal beantragt werden unter: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/eichenau
Ebenso ist eine Briefwahlbeantragung per E-Mail unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift möglich.

Achtung: Ab dem 22. Juni 2022 ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal nicht mehr möglich.

5. Persönliches Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus:
Um die Briefwahlunteralgen direkt persönlich im Rathaus abholen zu können, bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Briefwahl, sowie Ihr Ausweisdokument mit.
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt abholen, können Sie auch direkt im Rathaus Ihre Briefwahlunterlagen ausfüllen und wieder abgeben (Wahlkabine steht zur Verfügung). Bitte beachten Sie hierzu unsere Öffnungszeiten.

6. Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus mit Vollmacht:
Können Sie nicht persönlich ins Rathaus kommen und möchten Sie jemanden bevollmächtigen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, benötigen wir zusätzlich zum Antrag die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht.

Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Hinweis:
Sollten Sie uns den Briefwahlantrag per Post zuschicken oder den Antrag in den Rathausbriefkasten einwerfen, so werden Ihnen die Briefwahlunterlagen immer per Post zugestellt.

7. Bis wann können die Briefwahlunterlagen beantragt werden
Die Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 24.06.2022 bis 15:00 Uhr beantragt werden

8. Bis wann müssen die fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus vorliegen?
Der Briefkasten am Rathaus wird zuletzt am Wahltag (26.06.2022) um 18:00 Uhr geleert. Briefwahlunterlagen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Nicht erhaltende Wahlbenachrichtigungsschreiben
Sollten Sie bis 05.06.2022 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, können Sie sich während der Auslegung des Wählerverzeichnisses (vom 07.06.2022 bis Freitag, 10.06.2022) bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 08141/730-213/-214/-215 melden.

Bitte beachten Sie:
Sollten Sie den Antrag für die Briefwahlunterlagen erst ab dem 22.06.2022 in den Briefkasten des Rathauses werfen oder diese per E-Mail beantragen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommen. Bitte holen Sie deshalb die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt ab.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Die Wahlleiterin
Heike Hill