Städtebaulicher Rahmenplan „Hauptstraße“ mit städtebaulichen Leitlinien für die Entwicklung an der Hauptstraße in Eichenau

Der Gemeinderat hat zur ortsverträglichen Nachverdichtung im Bereich des Bebauungsplans B 16 I Hauptstraße zur Förderung einer kooperativen Entwicklung städtebaulich verträglicher Bauvorhaben eine angemessene, der Zielerreichung dienliche Erhöhung des bestehenden Baurechts in Aussicht gestellt.

Die Ziele sind im Wesentlichen:

  • Steigerung der Aufenthaltsqualität der Hauptstraße
  • Verbesserung des Ortsbildes
  • Umsetzung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes
  • Wohnraumbeschaffung
  • Behindertengerechte Ausführung gemäß DIN 18040-2 R
  • Nachhaltigkeit

Besonders gewichtet wird eine gemeinsame Entwicklung geeigneter Nachbargrundstücke entlang der Hauptstraße.
Diese Ziele wurden durch Beschluss des Gemeinderates vom 18.02.2020 mit nachstehenden Leitlinien konkretisiert:

Städtebauliche Leitlinien:

  • Urbanes Gebiet (horizontale Gliederung)
  • GFZ von maximal 1,6
  • III-geschossige Bebauung (E+II) mit Hochpunkten (E+III bis E+IV)) ohne Erhöhung der GFZ max. 1 x pro Baublock, dafür Verbesserung des öffentlichen Raumes

Mit gleichem Beschluss erklärt sich die Gemeinde Eichenau bereit, auf Antrag von Eigentümern den Bebauungsplan B 16 I dementsprechend und im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.05.2017 zu überarbeiten und dafür vorhabenbezogenen Bebauungspläne aufzustellen.

Die städtebaulichen Eckdaten und Leitlinien wurden dabei aus der beigefügten Planzeichnung entwickelt. Der Plan zeigt dabei die Grundzüge der städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde auf.