Hier entsteht die neue Website der Gemeinde Eichenau.

Ortsrecht & Bauleitpläne

Ansprechpartnerinnen

Frau Ziegler
Telefon 08141 – 730-312
bauantrag@eichenau.de

Frau Grüner
Telefon 08141 – 730-311
bauleitplanung@eichenau.de

Rechtsverbindliche Bauleitpläne

Zum Flächennutzungsplan ->
Zu den Bebauungsplänen ->

Hinweise für rechtsverbindl. Bauleitpläne im Internet

Laufende Gerichtsverfahren
Im Internet veröffentlichte Bauleitpläne können Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung (Normenkontrolle oder Inzidentverfahren) sein. Die Übersicht der Bebauungspläne wird an rechtskräftige Entscheidungen angepasst. Informationen über laufende Gerichtsverfahren erhalten Sie bei der Bauverwaltung im Rathaus Eichenau, Zimmer Nr. 211/I während der üblichen Öffnungszeiten. Weitere Rechtsvorschriften können gelten.

Komplexität von Bauleitplänen
Der Umgang sowie das Lesen von Bebauungsplänen kann teilweise sehr komplex sein. Es ist möglich, dass für

  • einzelne Grundstücke mehrere Bebauungspläne maßgeblich sind,
  • neben den Bebauungsplänen auch noch andere Satzungen und Verordnungen gelten, insbesondere die Ortsgestaltungssatzung, die Stellplatzsatzung und die Fahrradabstellplatzsatzung.
  • einzelne Regelungen aufgrund von Gerichtsentscheidungen nicht mehr rechtsverbindlich sind oder
  • einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden.

Darüber hinaus sind zur vollständigen Ermittlung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze hinzuzuziehen, z.B. die Bayerische Bauordnung (BayBO), die Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Eichenau (OGS) etc., in der jeweils gültigen Fassung.

Lassen Sie sich daher vorzugsweise fachkundig beraten und/oder sehen Sie die Originalpläne im Rathaus, Zimmer 211, ein.

Mögliche Abweichungen bei Internetveröffentlichungen
Auf dieser Internetseite können Sie rechtsverbindliche Bauleitpläne der Gemeinde Eichenau einsehen. Neue Bauleitpläne werden fortlaufend ergänzt.
Alleinige Grundlage für verbindliche Auskünfte ist aber stets der Originalplan der Gemeinde Eichenau, da nur dieser die gültige Rechtslage rechtsverbindlich wiedergibt.

Abweichungen können sich insbesondere in folgenden Fällen ergeben:

Fehlerquelle komprimierte pdf-Datei
Durch das Digitalisieren und Umwandeln in handhabbare pdf-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Der Plan kann deshalb nur eine Erstinformation sein und ist nicht zum Messen oder Vermessen von Grundstücken, Straßen usw. geeignet.

Fehlerquelle verblasste Farben
Ältere Pläne wurden seinerzeit noch mit Hand und Tuschefarben gezeichnet. Beim Digitalisieren dieser Pläne lassen sich farbliche Änderungen derzeit nicht vermeiden.

Fehlerquelle Computer-/ Druckereinstellungen
Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.

Die Originalpläne mit Begründung (nur bei neueren Plänen auch mit zusammenfassender Erklärung) können Sie im Rathaus Eichenau, Hauptplatz 2, Zimmer Nr. 211 einsehen.